STADTWERKE BEBRA GMBH (NETZE)
Wiesenweg 1 | 36179 Bebra
Telefon: 0 66 22/92 45-0
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E-Mail: netznutzung@stadtwerke-bebra.de
WIR FREUEN UNS ÜBER IHRE NACHRICHT!
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Hausanschluss oder vorübergehender Anschluss? Wir sind Ihr Partner und schließen Ihr Vorhaben ans Netz. Außerdem stellen wir Ihnen alle nötigen Anträge auf dieser Seite zum Download zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne in unseren Büros oder vor Ort. Schreiben Sie uns eine E-Mail: strom@stadtwerke-bebra.de
Wenn Sie in Bebra einen Baustromanschluss (BSA) benötigen, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Mit unserem Mitarbeiter sprechen Sie dann die Möglichkeiten durch, wo und wie wir Ihnen einen BSA zur Verfügung stellen können.
Wir benötigen von Ihnen:
Sollte auf Ihrer Baustelle ein oder mehrere Kräne eingesetzt werden benötigen wir dringend die Angaben des Anlaufstromes des Hubmotors, wenn dieser Anlaufstrom größer als 60A ist, damit keine negativen Rückwirkungen auf das vorhandene Ortsnetz entstehen.
Für den Anschluss der Messeinrichtungen sind BSA – Verteilerschränke nach DIN VDE 0612 zu verwenden, die fest verankert aufzustellen sind.
Die kundeneigene Anschlussleitung vor der Messeinrichtung soll so kurz wie möglich, darf jedoch nicht länger als 20m sein und keine lösbaren Zwischenverbindungen enthalten.
Nicht nur im eigenen Interesse sind die BSA-Verteilerschränke abzuschließen!
Sollten Sie den BSA nicht mehr benötigen, so teilen Sie uns die Abmeldung des Anschlusses und Ihren Terminwunsch bitte schriftlich mit. Sorgen Sie auch bitte für die Zugänglichkeit des BSA-Verteilerschrankes (Schlüssel).
Für zeitlich begrenzte Anschlüsse für Straßenfeste und andere Veranstaltungen sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Mit unserem Mitarbeiter sprechen Sie dann die Möglichkeiten durch, wo und wie wir Ihnen einen zeitlich begrenzten Anschluss zur Verfügung stellen können.
Wir benötigen von Ihnen:
Die kundeneigene Anschlussleitung vor der Messeinrichtung soll so kurz wie möglich, darf jedoch nicht länger als 20 m sein und keine lösbaren Zwischenverbindungen enthalten.
Nicht nur im eigenen Interesse sind die BSA-Verteilerschränke abzuschließen!
Sollten Sie den BSA nicht mehr benötigen, so teilen Sie uns die Abmeldung des Anschlusses und Ihren Terminwunsch bitte schriftlich mit. Sorgen Sie auch bitte für die Zugänglichkeit des BSA-Verteilerschrankes (Schlüssel).
EEG Energiemengen und Vergütungszahlen 2023 Jahresmeldung der Stadtwerke Bebra GmbH 01.01–31.12.2023
Vergütungskategorie/Energieträger | Strommenge | Vergütung | verm. NNE |
---|---|---|---|
Wasserkraft | 0 kWh | 0,00 € | 0,00 € |
Deponie-, Klär-, Grubengas | 0 kWh | 0,00 € | 0,00 € |
Biomasse | 0 kWh | 0,00 € | 0,00 € |
Geothermie | 0 kWh | 0,00 € | 0,00 € |
Windenergie | 0 kWh | 0,00 € | 0,00 € |
Solare Strahlungsenergie | 7.300.748,00 kWh | 2.123.975,83 € | 0,00 € |
Summe EEG Einspeisung | 7.300.748,00 kWh | 2.123.975,83 € | 0,00 € |
Vergütung nach Abzug der verm. NNE | 2.123.975,83 € | ||
Marktprämie | 127.259,01 € | ||
EEG Umlage auf Eigenversorgung | 0,00 € | ||
Vergütung inkl. Marktprämie nach Abzug der verm. NNE und EEG Umlage | 2.251.234,84 € |
Die gesetzeskonforme Aufnahme und Vergütung der EEG-Einspeisemengen wurde von einer anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bescheinigt.
EEG-Einspeisungen im Jahr 2023
Netzbetreiber (VNB)
Stadtwerke Bebra GmbH
Betriebsnummer der Bundesnetzagentur
10000646
Netznummer der Bundesnetzagentur
1
Vorgelagerte Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)
TenneT TSO GmbH
Einleitung
Gemäß § 77 EEG ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach den §§ 70 bis 74 mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt die Stadtwerke Bebra GmbH mit diesem Dokument nach.
Grundsystematik
Die gemäß §§ 40-51 EEG durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen werden gemäß § 57 EEG durch den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber, abzgl. Der nach § 18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung ermittelten vermiedenen Netzentgelte, dem Aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber erstattet.
Datenermittlung
Meldungen von Anlagenbetreibern an die Stadtwerke Bebra GmbH Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz der Stadtwerke Bebra GmbH angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gemäß §§ 70 und 71 EEG angefordert, sofern sie nicht bereits vorlagen. Die in die Formulare eingearbeiteten Angaben sind für jede Anlage unter unten stehendem Link ersichtlich.
Meldungen der Stadtwerke Bebra GmbH an die TenneT TSO GmbH
Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gemäß § 72 EEG an die TenneT TSO GmbH übermittelt. Die auf die einzelnen Energiearten aggregierten Daten wurden durch einen Wirtschaftsprüfer im Sinne des § 75 EEG bescheinigt. Ein Exemplar der Bescheinigung wurde der TenneT TSO GmbH zur Verfügung gestellt.
Am 01. Oktober 2021 trat die Neuregelung zum Redispatch 2.0 in Kraft, welche zukünftig einheitlich in den neugefassten §§ 13 ff. EnWG geregelt wird.
Betroffen sind nach aktuellem Stand alle EE-Anlagen und KWK-Anlagen ab 100 kW oder jederzeit fernsteuerbare Erzeugungs- und Speicheranlagen. Daraus ergeben sich neue Anforderungen für alle Marktpartner.
Ziel des Redispatch 2.0 ist der Aufbau eines deutschlandweiten präventiven Engpassmanagements in Elektrizitätsversorgung, sowie die Sicherung der Stabilität der Stromnetze.
Um die ganzen Anforderungen umsetzen zu können, bedarf es einer zukünftig branchenweiten Zusammenarbeit.
Die Rahmenbedingungen für den Redispatch 2.0 Prozess, sowie die Verpflichtungen, welche die Anlagenbetreiber und der Netzbetreiber zu erfüllen haben, werden durch die Bundesnetzagentur definiert.
Die Stadtwerke Bebra GmbH kooperiert bei der Umsetzung mit der EAM Netz GmbH.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter:
Für Rückfragen bietet die Bundesnetzagentur folgende Kontakte an:
Bundesnetzagentur
DLZ 60
Postfach 10 04 40
34004 Kassel
E-Mail: kontakt-solaranlagen@bnetza.de
Fax: 0180 5 734870-1001
Tel.: 0561/7292-120
Sie erreichen uns montags bis donnerstags von
9:00 bis 15:00 Uhr und freitags bis 14:00 Uhr.
(14 ct./min aus dem deutschen Festnetz, andere Preise aus den Mobilfunknetzen möglich)
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist ein umfassendes behördliches Register für Stammdaten des Strom- und Gasmarktes, das von Behörden und Marktakteuren des Energiebereichs genutzt wird.
Das MaStR-Webportal www.marktstammdatenregister.de steht allen Marktakteuren und der Öffentlichkeit seit dem 31.01.2019 zur Verfügung.
Registrierungen von Stromerzeugungsanlagen können nur noch über das neue Webportal vorgenommen werden. Das gilt auch für Solaranlagen, Batteriespeicher und KWK-Anlagen.
Für die Registrierung im MaStR gelten die in der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) niedergelegten Vorgaben und Fristen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Grundversorgungspflicht Strom § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG
Feststellung des Grundversorgers Strom zum 01.07.2024
Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG haben wir gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG den Grundversorger ermittelt.
Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden *1) in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Für unser Netzgebiet der allgemeinen Gasversorgung in der Stadt Bebra wurde folgender Grundversorger ermittelt:
Amtlicher Gemeindeschlüssel | 06632003 |
Ortsname | Bebra |
Ortsteile | alle |
Grundversorger | Stadtwerke Bebra GmbH |
Angaben zum Grundversorger:
Stadtwerke Bebra GmbH, Wiesenweg 1, 36179 Bebra
Die Grundversorgungspflicht des zuvor genannten Energieversorgungsunternehmens gilt ab dem 01. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027.
Die nächste Feststellung des Grundversorgers erfolgt zum 01. Juli 2027.
*1) Nach § 3 Nr. 22 EnWG sind Haushaltskunden Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.