STADTWERKE BEBRA GMBH (NETZE)
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Um die Digitalisierung der Energiewende weiter voranzutreiben, trat 2016 das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft. Es regelt den Einbau und den Betrieb von intelligenten Messsystemen (iMsy).
Die Stadtwerke Bebra GmbH ist seit 01.07.2017 grundzuständiger Messstellenbetreiber nach § 3 MsbG für das Netzgebiet der Stadtwerke Bebra GmbH. Durch das Messstellenbetriebsgesetz sind wir verpflichtet, alle konventionellen Stromzähler gegen moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) zu tauschen.
Moderne Messeinrichtung: digitale Stromzähler
Digitale Stromzähler sind moderne Messeinrichtungen, die neben aktuellen Zählerständen auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Stromverbrauchswerte anzeigen können. Die Daten werden bis zu 24 Monate gespeichert.
Die modernen Messeinrichtungen können dabei weder aus der Ferne ausgelesen werden, noch werden Verbrauchswerte übertragen. Der Zählerstand muss also nach wie vor durch den Verbraucher selbst oder durch den Messstellenbetreiber an Ort und Stelle ausgelesen werden.
Ein Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway) lässt sich aber nachrüsten.
So wird die moderne Messeinrichtung zu einem intelligenten Messsystem.
Intelligente Messsysteme: Smart Meter
Bei einem Smart Meter ist dieses Kommunikationsmodul bereits integriert. Es ermöglicht eine Datenübertragung in beide Richtungen: Intelligente Messsysteme können Daten sowohl senden als auch empfangen. Der Messstellenbetreiber übermittelt die Daten dann an den Netzbetreiber und an den Stromversorger.
Mit der Umrüstung auf intelligente Messsysteme sollen Verbraucher wie auch Energieerzeuger einen detaillierten Überblick über Stromverbrauch und Stromerzeugung erhalten. Dadurch kann Energie effizienter genutzt werden: So soll es beispielsweise in mittlerer Zukunft möglich sein, vernetzte Haushaltsgeräte genau dann einzuschalten, wenn der Stromtarif besonders günstig ist. Ebenso könnte die Netzeinspeisung von Solarstrom aus einer ebenfalls intelligent gesteuerten Photovoltaikanlage automatisch genau dann erfolgen, wenn der Bedarf im Netz gerade hoch ist.
Gemäß § 37 Abs. 1 MsbG informiert die Stadtwerke Bebra GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber nachfolgend über den Umfang ihrer Rolloutverpflichtungen, ihre Standardleistungen sowie mögliche Zusatzleistungen.
Das MsbG trifft umfangreiche Vorgaben zum Inhalt und Abschluss von Messstellenverträgen. Der Vertrag i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 1 MsbG umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) im Bereich Elektrizität, für die der grundzuständige Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt.
Sofern die Abwicklung des Messstellenbetriebs nicht Vertragsbestandteil zwischen dem Anschlussnutzer und seinem Lieferanten ist, kommt der Vertrag zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und dem Anschlussnutzer zustande.